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Allgemeine Geschäftsbedingungen



Die Zahntechnik Kerstin Straßburger gewährt auf zahntechnische Werkstück eine Haltbarkeitsgarantie. Sie erstreckt sich über die Fertigung von Kronen- und Brückengerüsten, sowie über die gefrästen Inlays und Veneers (nachfolgend Dentalprodukte genannt).
Diese Garantie gilt nur gegenüber direkten Kunden. Endabnehmer oder sonstige Dritte haben keine Ansprüche aus dieser Garantie.
Für die Verarbeitung werden nur Originalmaterialien von den Herstellern (zB.: Fa. Vita, Fa. Ivoclar, Fa. Sirona) verwendet.
Alle Dentalprodukte werden mit großer Sorgfalt und Präzision erstellt.

Garantiefrist

Die Garantie wird für eine Dauer von 3 Jahren gewährt. Sie beginnt ab dem Datum der Auslieferung an den Kunden. Produktfehler, die die Zahntechnik Kerstin Straßburger nicht zu vertreten hat, sind von der Garantieleistung ausgeschlossen.

Umfang

Der Garantieanspruch gilt nur für Fehler am Produkt selbst und nur für solche Produkte, die der Kunde bei der Zahntechnik Kerstin Straßburger bestellt hat.
Defekte oder Brüche, soweit dies auf Material- oder Verarbeitungsfehler seitens der Zahntechnik Kerstin Straßburger zurückzuführen ist. Nicht zu vertreten hat die Zahntechnik Kerstin Straßburger Fehler, die auf Grund unsachgemäßer oder fehlerhafter Weiterverarbeitung des Zahnersatzes zurück zu führen sind.
Mängelansprüche des Auftragsgebers setzen voraus, dass der Auftraggeber die Dentalprodukte sofort nach Empfang noch vor der Weiterverarbeitung auf die Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft hat. Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von 10 Werktagen schriftlich anzuzeigen, anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
Es liegt kein Mangel vor, wenn das von uns erstellte Dentalprodukt in Übereinstimmung mit dem Kunden zur Verfügung gestellten eingescannten Daten erstellt worden ist. Für die Folgen fehlerhafter eingescannter und /oder fehlerhaft eingegebener Daten bei der Auftragserteilung ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich.

Garantieansprüche des Kunden

Tritt innerhalb der Garantiedauer einer der oben genannten Fehler auf, beseitigt die Zahntechnik Kerstin Straßburger diesen unentgeltlich nach eigenem Ermessen entweder durch Neuherstellung und Ersatzlieferung. Voraussetzung ist, dass mit einer schriftlichen Fehlerbeschreibung des Kunden innerhalb der Garantiefrist bei uns eingegangen ist. Die Garantie verfällt, wenn die Rücksendung nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Bekannt werden veranlasst worden ist. Eingesandte Arbeiten mit den genannten Fehlern, werden bei dem jeweiligen Hersteller des Materials zur Überprüfung eingesandt.
Der Transport erfolgt stets auf Gefahr des Kunden. Die Transportkosten für den Versand an die Zahntechnik Kerstin Straßburger trägt der Kunde. Die Kosten für den Versand bei Garantieansprüchen von der Zahntechnik Kerstin Straßburger an den Kunden übernimmt die Zahntechnik Kerstin Straßburger.

Lieferung

Die Lieferfristen werden nach besten Gewissen angegeben, sind jedoch ohne Gewähr. Allein die Nichteinhaltung angegebener Lieferfristen berechtigen den Auftraggeber noch nicht zum Rücktritt oder zur Forderung von Schadenersatz. Allgemeine Angaben auf der Website stellen keine Zusicherung von Terminen und Fristen dar. Voraussetzung sind hierbei die richtigen und rechtzeitigen Lieferungen unserer Zulieferer.

Zahlungsbedingungen

Die Preise gelten, falls nichts anderes vereinbart ist, nach der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Preisliste der Zahntechnik Kerstin Straßburger. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn er nicht nach Ablauf von 14 Tagen nach Lieferung die Zahlung leistet.
Wurde mit dem Auftraggeber Lastschriftverfahren vereinbart, so werden jeweils am Monatsletzten die Leistungen des abgelaufenen Monats berechnet. Der Rechnungsbetrag wird dann sofort nach Rechnungsstellung eingezogen. Der Auftraggeber kommt in diesem Fall in Verzug, soweit der Einzug des fälligen Rechnungsbetrages durch die Zahntechnik Kerstin Straßburger seitens der Bank nicht eingelöst wird. Durch Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Es werden auf dem jeweiligen Basiszinssatz Verzugszinsen berechnet. Eingeräumte Nachlässe und die im Rahmen von Sonderaktionen auf die Listenpreise der einzelnen auszuführenden Dentalprodukte eingeräumt worden sind, entfallen vollständig bei Zahlungsverzug. In diesem Falle ist der Auftraggeber verpflichtet die reguläre Vergütung zu zahlen.
Bleibt der Auftraggeber mit der Erfüllung von Zahlungspflichten weiterhin im Verzug, so wird die Zahntechnik Kerstin Straßburger keinerlei weitere Aufträge vom Auftraggeber entgegen nehmen.
(Änderungen vorbehalten / Stand: April 2007)

>>Garantiebestimmungen / AGB als PDF ausdrucken<<
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